Wir helfen Unternehmen
Riemke IT
S o l u t i o n s
(+49) 421 83 01 65-40
Stadtländerstraße 9
D-28355 Bremen
AGB
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, und zwar auch in
laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unseres Kunden, sowie
Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
1. Angebot / Vertragsschluss / Unterlagen
1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
1.2 Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge/Bestellungen schriftlich angenommen, uns zugegangene Annahmeerklärungen
schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben.
Dieses gilt für Ergänzungen oder Änderungen entsprechend.
1.3 Die dem Kunden gemachten Angaben und zugänglich gemachten Unterlagen enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte.
Die Angabe von Messwerten (z.B. Reichweiten, Messgenauigkeiten etc.) verstehen sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder sonstiger Störungen aus der Umwelt.
1.4 An allen o.g. Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen die o.g. Unterlagen in keiner
Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
2. Software- und/oder Beratungsleistungen
2.1 Bei Verträgen, die uns zur Erbringung von Softwareleistungen und/oder Beratungsleistungen verpflichten, ergeben sich die von uns zu erbringenden Leistungen aus
einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (z.B. Pflichtenheft). Bei Serien- und Standard-Software gilt unsere Lieferspezifikation als Leistungsbeschreibung.
2.2 Die Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns; dem Kunden steht daran ausschließlich für eigene Zwecke ein Nutzungsrecht zu.
2.3 Der Kunde kann die Aushändigung von Programmunterlagen von Anwendersoftware nur verlangen, falls die Software speziell für ihn entwickelt wurde und der
Kunde sämtliche Projektierungs-, Programmier- Datenerfassungskosten gezahlt hat.
2.4 Uns zugänglich gemachte Daten und Unterlagen verwahren wir mit eigenüblicher Sorgfalt. Der Kunde hat zum Zwecke ihrer Rekonstruierbarkeit bei sich Kopien
zu verwahren.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto in EURO ab Büro Bremen, ausschließlich Kosten für Verpackung, sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation und Inbetriebsetzung)
sowie Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4. Zahlungen
4.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
4.2 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde entweder mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug oder verletzt der Kunde seine
Pflichten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt (vgl. Ziff. 9), wird der gesamte noch vom Kunden zu leistende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
4.3 Wechsel werden nicht entgegengenommen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten.
Eine Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns ihr Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
5. Abtretung / Zurückbehaltung
5.1 Unser Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
5.2 Wegen etwaiger Ansprüche darf der Kunde die ihm obliegenden Leistungen weder verweigern noch sie zurückhalten oder aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche
des Kunden sind von uns entweder nicht bestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt.
6. Fristen / Termine
6.1 Mit uns vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Eingang fälliger Zahlungen.
6.2 Die Fristen gemäß vorstehender Ziff. 6.1 verlängern sich bei Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen angemessen.
6.3 Fristen und Termine sind nur verbindlich, falls sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie
insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns
entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen oder soweit sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, insgesamt von der Liefer-/Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte
Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt.
7.1 Der Kunde hat unsere Lieferung/Leistung unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen.
7.2 Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages
zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis
eines Schadens - einen Betrag in Höhe von 10 v.H. des vereinbarten Preises.
8. Erfüllungsort / Gefahrübergang
8.1 Wir sind zu Teilerfüllung und/oder Teilleistungen berechtigt.
8.2 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Büro in Bremen.
8.3 Die Gefahr für unsere Lieferungen und Leistungen geht mit der An- oder Abnahme, bei Lieferungen spätestens jedoch mit Verlassen unseres Büros in Bremen
auf unseren Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar selbst dann, wenn wir noch weitere Leistungen
(z.B. Transport, Installation, Montage und/oder Inbetriebsetzung) übernommen haben.
8.4 Verzögert sich die An-/Abnahme oder das Verlassen von Lieferungen aus unserem Büro Bremen aus Gründen, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr
spätestens nach fruchtlosem Ablauf der von uns gemäß vorstehender Ziff. 7.2 gesetzten Frist auf den Kunden über.
8.5 Nehmen wir Gegenstände für den Kunden in Gewahrsam, so erfolgt die Verwahrung auf dessen Kosten und Gefahr. Sofern nichts anderes vereinbart ist,
ist der Kunde verpflichtet, an uns für die Lagerung die dafür übliche Vergütung eines gewerblichen Lagerhalters zu zahlen.
9. Eigentumsvorbehalt
10. Gewährleistung
10.1 Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer
Entdeckung vom Kunden schriftlich angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Material- oder Konstruktionsfehler oder sonstige fehlerhafte
Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, daß wir diese nach unserer Wahl in unserem Büro in Bremen nachbessern oder mangelfreie
Gegenstände/Ersatzteile ab unserem Büro in Bremen nachliefern. Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) kann der Kunde nur verlangen, wenn die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des
Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Andere Ansprüche des Kunden
wegen Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften - insbesondere auch wegen Folgeschäden - sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden
zur Last fällt. Im übrigen gilt Ziff. 11 entsprechend.
10.2 Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen
verpflichtet. Ersatzteile werden unser Eigentum; wir stellen diese Teile unserem Kunden zur Begutachtung in unserem Büro in Bremen zur Verfügung, falls unser
Kunde uns hierzu auffordert.
10.3 Die zur Ermöglichung von Nachbesserungen außerhalb unseres Büros in Bremen erforderlichen Aufwendungen (z.B. Aus-/Einbau anderer Teile) gehen zu
Lasten des Kunden. Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit Nachbesserungen/Nachlieferungen tragen wir bis zu einer Gesamtstrecke von 200 Km.
Alle anderen Kosten für Transport, Beförderung, Übernachtung, Verpflegung, Reise- und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten und die damit verbundenen
Nebenkosten, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
10.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet
oder von einem von uns für die Betreuung nicht autorisierten Betrieb installiert, instandgesetzt, gewartet oder gepflegt werden. Zur sachgemäßen Behandlung
der gelieferten Gegenstände gehört ggf. insbesondere die Einhaltung unserer Einbau-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.
10.5 Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden verjähren - sofern nicht schriftlich etwas
Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist - 6 Monate nach Gefahrübergang.
10.6 Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeder Gewährleistung.
11. Haftung
11.1 Wir haften bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; außerhalb solcher Pflichten ist unsere Haftung dem Grunde nach auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
11.2 Falls eine beratende Tätigkeit nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder wegen Nichtlieferung/ -leistung sind der Höhe nach in jedem Falle auf den
der jeweiligen Lieferung/Leistung zugrundeliegenden Angebots- oder Rechnungsbetrag begrenzt.
11.4 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschafen bleiben unberührt.
12. Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung eines Vertrages erhalten, solange vertraulich zu behandeln, wie sie nicht
allgemein bekannt geworden sind.
12.2 Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung eines Vertrages bestehen und sind bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch
diesen aufzuerlegen.
13. Datenschutz
Wir sind berechtigt, unseren Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu speichern und diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen
Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus
Urkunden und Schecks - ist Bremen. Wir bleiben jedoch - nach unserer Wahl - berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor dem Gericht geltend zu machen,
in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort, der Sitz oder Vermögen des Kunden befindet.
14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
15. Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bestimmungen sind, unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Trainingsleistungen der
Riemke IT Solutions zu den AGB der Riemke IT Solutions
Diese Ergänzenden Vertragsbedingungen sind gemeinsam mit den AGB der Riemke IT Solutions Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte bezüglich der Trainings-
leistungen der Riemke IT Solutions. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
Anmeldung/Bestätigung
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sollen so frühzeitig wie möglich vorgenommen werden. Spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie unsere schriftliche
Auftragsbestätigung. Mit der Auftragsbestätigung wird die Teilnahme verbindlich.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Erhalt umgehend ohne Abzug in Euro zahlbar.
Stornierungen:
(a) offene Kurse aus dem Trainingskatalog:
Für offene Kurse gelten nach Auftragsbestätigung durch die Riemke IT Solutions folgende Stornierungsfristen und -kosten:
• Stornierung bis zu 22 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - kostenlos
• Stornierung 21 bis zu 15 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - 50 % der Gesamtsumme
• Stornierung 14 bis 8 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - 75 % der Gesamtsumme
• Stornierung weniger als 8 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - 100 % der Gesamtsumme
Statt zu stornieren kann auch eine Ersatzperson genannt werden.
(b) geschlossene Kurse aus dem Trainingskatalog und kunden- und/oder projektspezifische Riemke IT Solutions -Trainings:
Diese Kurse werden entsprechend einem vorher jeweils spezifizierten Angebot vom Kunden beauftragt. Bei einer Stornierung nach Auftragsbestätigung
durch die Riemke IT Solutions hat der Kunde 100 % der Gesamtsumme zu zahlen. Im Falle einer Kursstornierung seitens der Riemke IT Solutions ist die
Haftung der Riemke IT Solutions auf die Rückerstattung der Kursgebühren begrenzt. Die Riemke IT Solutions haftet nicht für Reise-, Hotel- oder sonstige
Kosten, die aufgrund stornierter Kurse entstanden sind.
Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen/Software
Die Riemke IT Solutions behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und an der Trainingssoftware vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung
der Riemke IT Solutions ist jede Reproduktion / Vervielfältigung / Speicherung von Veranstaltungsunterlagen sowie Trainingssoftware, auch auszugsweise in
jedweder Form, insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltung, unzulässig.
Referenteneinsatz/Gewährleistung
Die Riemke IT behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, Ersatzreferenten einzusetzen und die Inhalte geringfügig zu modifizieren.
Der Auftragnehmer haftet nicht für einen konkreten Trainingserfolg.
Schweigepflicht, Rückgabe von Unterlagen, Aufbewahrung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen
Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind.
Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes
halten die Vertragsparteien ein. Die Vertragspartner weisen eingeschaltete Dritte auf ihre Pflichten hin.
Allgemeines
Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Kunde der schriftlichen Einwilligung der Riemke IT Solutions.
Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung ihrer abweichenden Bedingungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine
Regelung ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so nah wie möglich kommt.
Terminänderungen
Terminänderungen sowie die Absage eines bereits bestätigten Kurses behalten wir uns bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn vor. Weder der Kunde noch
wir haften für die Verschiebung oder Verzögerung einer Trainingsleistung, soweit sie ganz oder zum Teil auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Krieg,
Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung,
Betriebsstörungen, Betriebs- einschränkungen, Erkrankung des Dozenten u.ä. Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen,
gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistungserbringung. Die Vertragspartner sind
verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und/oder eingebauten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher
Ansprüche - gleich welcher Art - vor, die uns gegen unseren Kunden aus diesem Vertrag sowie aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses und künftig zustehen.
9.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen
von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen übertragen.
9.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zu den Rechnungs-
werten der uns nicht gehörenden Waren. Auch die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
9.4 Der Kunde tritt hiermit alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche
gegen seinen Versicherer als Sicherheit im voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Gegenstände tritt der Kunde hiermit ferner an uns alle Ansprüche
ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Banken zustehen oder künftig zustehen werden, und zwar insbesondere
auch die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware
vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, sind die Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
9.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung aus den Weiterverkäufen der Vorbehaltsware trotz ihrer Abtretung an uns berechtigt und verpflichtet,
solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Eingezogene Beträge hat der Kunde in Höhe der uns zustehenden Forderung unverzüglich an uns abzuführen.
9.6 Auf Verlangen des Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen auf den Kunden
insoweit zurück übertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.